AGB - Pharma Greven

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
   
§ 1 Geltungsbereich für alle Lieferungen und Leistungen

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen und Änderungen des Käufers bedürfen der Vereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung. Art und Umfang der Lieferung wird in der Auftragsbestätigung von Pharma Greven GmbH schriftlich festgelegt.

§ 2 Leistungsangebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote erfolgen streng freibleibend. Aufträge, Vereinbarungen und Preise werden erst mit unserer schriftlichen oder in Textform gebrachten Auftragsbestätigung bindend. Wurde keine feste Preiszusage gemacht, so wird der Preis, der am Tage der Lieferung gültig ist, in Rechnung
gestellt.
(2) Soweit nicht im Einzelfall vertraglich anders vereinbart, liefert Pharma Greven GmbH die Ware als Rohmaterial ohne eine von ihr vorgenommene Zweckbestimmung. Die Verwendung erfolgt in eigener Verantwortung des Käufers. Unterliegt die Verwendung der Ware besonderer rechtlicher
Vorschriften oder Anforderungen, so obliegt deren Prüfung und Beachtung allein dem Käufer. Pharma Greven GmbH trifft keine Pflicht zur Beratung und Aufklärung.

§ 3 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig innerhalb vereinbarter Zeit mit der Ware beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung (z.B. aufgrund erheblicher Leistungserschwerung) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verzug oder die Nichterfüllung auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Pharma Greven GmbH beruht.
(2) Pharma Greven GmbH ist zur Teillieferung berechtigt, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistung als selbständige Lieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Teillieferung
zurückzuweisen.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.

§ 4 Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Skonto zur Zahlung fällig, soweit nicht anders vertraglich festgehalten. Wenn der Käufer nach Mahnung in Zahlungsverzug gerät, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
(2) Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung aller Kaufpreisforderungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen an der Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet (z.B. bearbeitet, vermengt, vermischt, verbunden oder ähnlich verändert), so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(5) Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung (wie z.B. Vermengung, Vermischung, Verbindungen oder ähnliche Veränderungen) weiterverkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

§ 6 Gefahrübergang und Versand
Es gelten die vereinbarten Incoterms in der jeweils neuesten Fassung.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die von uns mitgelieferten Dokumente und Angaben zu Waren entbinden den Käufer nicht von der Durchführung einer Eingangskontrolle und Prüfung der Ware. Es obliegt dem Käufer, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und offensichtliche
Reklamationen / Beschädigungen dem Transportunternehmen gegenüber bereits auf dem Frachtbrief zu dokumentieren und anschließend bei Pharma Greven GmbH einzureichen.
(2) Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich gerügt werden. Bei begründeter Beanstandung hat der Käufer einen Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung – oder nach unserer Maßgabe – auf Ersatzlieferung. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeigen oder eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware (wie z.B. Verarbeitung, Vermengung,
Vermischung, Verbindungen oder ähnliche Veränderungen) schließen die Haftung von Pharma Greven GmbH aus. Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung wegen Mängelrügen zurück zu halten oder zu kürzen. Der Käufer ist verpflichtet uns die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes nach
unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies ist Pharma Greven GmbH von der Gewährleistung befreit.
(3) Der Entzug oder Verlust eines CEP/COS oder einer ähnlichen Zulassung bei unseren Produzenten/Vorlieferanten berechtigt den Kunden nicht zu hieraus abgeleiteten nachträglichen Reklamationen und Schadensersatzforderungen zu Warenlieferungen und Leistungen, die vor dem Entzug/Verlust erfolgt sind.

§ 8 Haftung

Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder sonstige Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.

§ 9 Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausdrücklich
ausgeschlossen (UN-Kaufrecht).

§ 10 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 11 Datenschutzbestimmungen
Pharma Greven GmbH speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Käufers. Die Speicherung beschränkt sich nur auf die geschäftsnotwendigen Daten. Wir sind berechtigt, Daten und Informationen über den Käufer zu erheben, speichern, nutzen, verarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen von Pharma Greven GmbH erforderlich ist und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Wir sind berechtigt, Daten zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des Debitorenmanagement weiter zu geben. Falls dies gewünscht ist, werden wir jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Steinfurt.
      
      


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